Die Organe

Die Organe des Verbandes sind

  • Die Delegiertenversammlung
  • Der Zentralvorstand
  • Die Kontroll- und Disziplinarkommission
  • Das Rekursgericht
  • Die gesetzliche Revisionsstelle
  • Die Finanzkommission

Sämtliche Organe haben jährlich Bericht zu erstatten. Diese Berichte sind der nächsten Delegiertenversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten.
 

Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus

  • 28 Delegierten der Swiss Football League
  • 26 Delegierten der 1. Liga
  • 47 Delegierten der Amateurliga

Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Wählbarkeit und die Dauer des Mandats der Delegierten wird durch die Abteilungen geregelt.

Die Delegiertenversammlung wird durch den Zentralvorstand einberufen. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich statt. Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird vom Zentralvorstand einberufen, wenn er es für nötig erachtet oder wenn eine Abteilung oder 1/5 der Mitglieder es verlangt.
 

Der Zentralvorstand

Der Zentralvorstand besteht aus

  • dem Zentralpräsidenten
  • den drei Abteilungspräsidenten
  • je einem weiteren Mitglied jeder Abteilung.

Die Delegiertenversammlung wählt

  • den Zentralpräsidenten
  • je ein Mitglied jeder Abteilung

Die Abteilungspräsidenten gehören dem Zentralvorstand ex officio an. Sie können sich bei Verhinderung durch ein Mitglied ihres Komitees vertreten lassen.

Ein vom SFV vorgeschlagenes Mitglied des Exekutiv-Komitees der FIFA und/oder der UEFA ist vom Wahltag an bis zu seinem Ausscheiden aus diesen Behörden Mitglied ad personam des Zentralvorstandes des SFV.

Der Zentralvorstand vertritt den Verband nach aussen. Er übt in allen Belangen die Aufsicht über die Tätigkeit im Verband aus. Er hat alle Befugnisse, die rechtlich oder statutarisch nicht einem anderen Organ oder einer ständigen Kommission übertragen wird.
 

Die Kontroll- und Disziplinarkommission
Die Kontroll- und Disziplinarkommission besteht aus dem Präsidenten und 12 Mitgliedern. Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung. Jede Abteilung schlägt vier Mitglieder vor; die Abteilungen schlagen gemeinsam den Präsidenten vor. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst und ernennt zwei Vizepräsidenten.

Die Kontroll- und Disziplinarkommission hat folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Übertritts- und Qualifikationsbestimmungen des Wettspiel- und des Juniorenreglements, ausgenommen die Übertritte innerhalb der Swiss Football League;
  • Überwachung der Einhaltung des Amateurstatuts;
  • Überwachung der Tätigkeit der Spielerkontrolle;
  • Vermittlung bei Streitigkeiten aus Trainerverträgen; die Kontroll- und Disziplinarkommission kann die Kosten des Verfahrens den Parteien auferlegen;
  • Behandlung aller Disziplinarfälle, die sich aus den Statuten und den Reglementen des SFV ergeben und die nicht in die Kompetenz eines anderen Organs oder einer sonstigen Behörde des SFV, einer Abteilung oder eines Regionalverbandes fallen beziehungsweise deren statutarische Disziplinarkompetenz überschreiten;
  • Behandlung von Protesten und aller Disziplinarfälle bei Schweizer-Cup-Spielen ab der 1. Runde gemäss Art. 13 des Schweizer Cup Reglements;

Die Zuweisung weiterer Zuständigkeiten durch die Statuten und Reglemente des SFV bleibt vorbehalten.


Das Rekursgericht
Das Rekursgericht setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten
  • 3 Vizepräsidenten
  • 21 Richtern
  • 6-9 Gerichtsschreibern, unter angemessener Berücksichtigung der Sprachgebiete.

Das Rekursgericht ist im Rahmen der Rechtspflegeordnung für die Behandlung von Rekursen gegen Entscheide der Kontroll- und Disziplinarkommission, der Technischen Abteilung und der Schiedsrichterkommission zuständig, soweit die massgebenden Bestimmungen einen solchen Entscheid nicht als endgültig bezeichnen. Die Zuweisung weiterer Zuständigkeiten durch die Statuten und Reglemente des SFV bleibt vorbehalten.
 

Die gesetzliche Revisionsstelle
Die gesetzliche Revisionsstelle wird von der Delegiertenversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt.
Die Revisionsstelle nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben wahr. 
 

Die Finanzkommission
Die Finanzkommission setzt sich zusammen aus

  • dem Präsidenten
  • 5 Mitgliedern

Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung. Jede Abteilung schlägt zwei fachlich ausgewiesene Mitglieder vor. Die Finanzkommission konstituiert sich selbst.

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