Spielerlizenzen

Seit dem 15. Januar 2019 werden sämtliche Qualifikations- und Transferprozesse von Spielern und Spielerinnen ausschliesslich über clubcorner.ch abgewickelt.

Konkret bedeutet dies, dass Spieleranmeldungen, Transfers oder Leihgaben nicht mehr per Post an den Schweizerischen Fussballverband eingereicht werden können.

Betroffen sind namentlich folgende Prozesse (Klicken Sie auf den Link, um die Prozedur anzuzeigen):

Folgende Funktionen erlauben auf clubcorner.ch ab dem 15. Januar 2019 die Vorbereitung und/oder die Bestätigung eines Antrags. (Bitte beachten: Sie müssen die Funktion «Spielerlizenzen» vorgängig der entsprechenden Person zuweisen):

  • Trainer/-in: kann einen Antrag vorbereiten
  • Spielerlizenzen : (neu ab dem 15. Januar 2019): kann einen Antrag vorbereiten und/oder bestätigen

Wir machen Sie gern darauf aufmerksam, dass je nach Antragstyp gewisse Dokumente auf clubcorner.ch hochgeladen werden müssen. Bei einer Erstregistrierung beispielsweise werden Sie aufgefordert, ein Foto und eine Kopie eines Ausweispapiers hochzuladen (kann mit einem Smartphone aufgenommen werden).

Die ehemalige schriftliche Unterschrift des Spielers, gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters, sowie die Unterschrift des bisherigen Klubs, im Fall eines Transfers, gehören somit ab 15. Januar 2019 der Vergangenheit an und erfolgen neu durch eine Bestätigung via Link in einer Email / SMS Code.

clubcorner.ch wird Sie unter anderem auch zum korrekten Antragstyp führen und entsprechende Hilfen zur erfolgreichen Abwicklung Ihres Antrags anbieten. Sie können den Status Ihres jeweiligen Antrags jederzeit auf clubcorner.ch mitverfolgen.

Wir bitten Sie eindringlich, ab 15. Januar 2019 alle oben aufgelisteten Prozesse nur noch über clubcorner.ch abzuwickeln. Per Post eingereichte Qualifikationsanträge können durch die Spielerkontrolle des SFV nicht mehr bearbeitet werden.

zurück