Informationen über Flüchtlinge


Wie sind Flüchtlinge versichert?


Alle Personen des Asylbereichs sind obligatorisch gegen Krankheit versichert. Eingeschlossen sind Unfallfolgen, sofern keine andere Versicherung besteht. Für die Haftpflicht gelten die allgemeinen Regelungen.

 

Dürfen Flüchtlinge ins Ausland reisen?


Bei Reisen ins Ausland sind die Visumvorschriften des zu besuchenden Landes zu beachten. Flüchtlinge unterliegen seitens der Schweiz keinen Einschränkungen, ausser für Besuche im Heimatstaat. Auslandreisen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sind bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Reisedokument oder Rückreisevisum kann ausdrücklich «zum Zweck der aktiven Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen» ausgestellt werden. Diese Frage stellt sich Fussballvereinen im Zusammenhang mit Trainingslagern oder Vereinsreisen ins Ausland. Wer ein Gesuch um Ausstellung eines Reisedokuments stellen will, muss bei der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde persönlich vorsprechen.

 

Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
 

Asylsuchende dürfen während der ersten drei Monate nicht erwerbstätig sein. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene dürfen grundsätzlich in der ganzen Schweiz arbeiten. Der Arbeitgeber muss die Anstellung lediglich der kantonalen Arbeitsmarktbehörde melden und sich verpflichten, die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.

 

Asylbewerber, Flüchtling oder vorläufig Aufgenommener?


Geflüchtete können unterschiedliche Aufenthaltsbewilligungen haben.

Asylsuchende (Ausweis N) sind Personen, die noch im Asylverfahren sind und auf den Entscheid über ihr Asylgesuch warten. Ende 2016 verfügten etwa 28 000 Personen über einen Ausweis N.

Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die in ihrer Heimat aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen verfolgt sind und dort ernsthafte Nachteile erlitten haben oder befürchten müssen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten in der Regel Asyl (Ausweis B). In der Schweiz lebten Ende 2016 rund 46 000 anerkannte Flüchtlinge.

Vorläufig aufgenommenen (Ausweis F) werden Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, die aber gleichwohl nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können, weil dort etwa Bürgerkrieg oder eine andere Form allgemeiner Gewalt herrscht. Nach fünf Jahren kann unter bestimmten Bedingungen – berücksichtigt wird auch die Integration – eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt werden. In der Schweiz lebten Ende 2016 rund 37 000 Personen im Status der vorläufigen Aufnahme.

 

Wer sind die Geflüchteten?


Asylsuchende kommen aus rund 80 Ländern. Bei den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen machen jene aus Eritrea, Syrien und Afghanistan zusammen mehr als die Hälfte aus.

Flüchtlinge sind mehrheitlich jung. Von den Personen, die in letzter Zeit Asyl erhalten haben oder vorläufig aufgenommen worden sind, waren über 45 Prozent unter 25 Jahren. Rund 60 Prozent sind männlich.

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