Delegiertenversammlung SFV 2021

  • 02.02.2021

Gemäss Beschluss des Zentralvorstands des SFV findet die ordentliche Delegiertenversammlung des SFV am Samstag, 29. Mai 2021, um 10.30 Uhr im Haus des Sports in Ittigen, statt. Je nach Entwicklung der Pandemie wird die Sitzung physisch, virtuell oder schriftlich durchgeführt.

Anträge sind dem Generalsekretariat in deutscher und französischer Sprache schriftlich und kurz begründet bis spätestens 3. April 2021 einzureichen (Art. 30 Ziff. 2 der Statuten SFV).

Antragsrecht haben gemäss Art. 30 Ziff. 1 Statuten SFV
- die Klubs,
- die Organe und ständigen Kommissionen des SFV
- die Direktion Fussballentwicklung
- die Direktion Frauenfussball
- die Abteilungskomitees
- die Präsidenten der Regionalverbände

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