Gründung

Gründungsversammlung
Die Rechtslehre geht mehrheitlich davon aus, dass mindestens zwei natürliche Personen einen Club gründen können.
Vor der Gründungsversammlung müssen die Initianten den Statutenentwurf und die Vorschläge über die Zusammensetzung des Vorstands ausarbeiten sowie einen bis drei Vorschläge für mögliche Clubnamen vorbereiten.
Laden Sie alle potenziellen Mitglieder mündlich oder schriftlich zur Gründungsversammlung ein. Legen Sie der Einladung Musterstatuten und Vorschläge für den Clubnamen sowie die Vorstandszusammensetzung bei. 

Erstellen Sie die Traktandenliste wie folgt:

  • Wahl des Tagespräsidenten/der Tagespräsidentin und des Protokollführers/der Protokollführerin
  • Festhalten der Präsenz
  • Diskussion über Zweck und Ausrichtung des Clubs
  • Diskussion und Genehmigung der Clubstatuten
  • Wahl der Vorstandsmitglieder  

Wenn Termin, Ort und Zeit festgelegt sowie die Einladungen mit Traktandenliste und den Beilagen erstellt sind, können Sie für die Versammlung grünes Licht geben. 

Gründungsprotokoll
Für die Gründung des Fussballclubs treffen sich die potenziellen Mitglieder zur Gründungsversammlung. Erstellen Sie dabei ein Gründungsprotokoll. Darin müssen alle Gründungsmitglieder in einer Präsenzliste namentlich aufgeführt sein. Das Protokoll muss vom Protokollführer/von der Protokollführerin unterzeichnet und dem Aufnahmegesuch zuhanden des Schweizer Fussballverbandes (SFV) beigelegt werden.
Erst mit der Gründung des Clubs werden die gesetzlichen Voraussetzungen definiert. Vorher ist die Gründergemeinschaft, die eine Clubgründung bezweckt, eine «einfache Gesellschaft», frei von rechtlichen Verpflichtungen als Club.

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