Versicherungen

Jeder Fussballclub hat sich im Rahmen seiner Aktivitäten und Verpflichtungen eingehend mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Club über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt bzw. dass die gesetzlichen Vorschriften (u. a. im Bereich Sozialversicherungen) eingehalten werden.  

Sozialversicherungen/Unfallversicherung 
Für Clubmitglieder kann der Club eine Zusatzversicherung zur persönlichen obligatorischen Unfallversicherung – unter anderem für zusätzliche Heilungskosten, erweiterte Invaliditätsleistungen oder Brillenschäden – abschliessen. Die Prämien für Berufsunfälle müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtbetriebsunfälle haben grundsätzlich die Arbeitnehmenden zu tragen. Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag. Er kann den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abziehen. 

Achtung: Grundsätzlich ist immer eine Unfallversicherung gemäss UVG abzuschliessen, sobald AHV-pflichtige Löhne ausbezahlt werden. Angestellte, die bis zu durchschnittlich 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind gegen Berufsunfälle zu versichern und Angestellte mit mehr als 8 Wochenstunden zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle. 

AHV/IV/EO/ALV, berufliche Vorsorge (BVG), Krankentaggeld 
Wer teil- bzw. hauptamtliche Angestellte beschäftigt, muss grundsätzlich die obligatorischen Beiträge entrichten. Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahr beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet mit Erreichung des ordentlichen Rentenalters (Männer: 65 Jahre; Frauen: 64 Jahre). Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, zahlen auch weiterhin AHV-Beiträge, allerdings gilt ein Freibetrag von Fr. 1'400.00 pro Monat.
AHV-Beiträge müssen nur auf Verlangen des Versicherten abgerechnet werden, sofern das Salär pro Arbeitgeber und Kalenderjahr den Betrag von Fr. 2'300.00 nicht übersteigt. Diese Regelung gilt allerdings nicht für in Privathaushalten beschäftigte Personen, denn hier müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden.
Bei einem umgerechneten AHV-Jahreslohn (Bruttolohn) von Fr. 21'150.00 und einer Anstellungsdauer von voraussichtlich mehr als drei Monaten muss zudem gemäss BVG ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen werden.
Es ist auch zu beachten, dass bezüglich der Krankentaggeldversicherung die Lohnfortzahlungspflicht bei allen Arbeitnehmenden gemäss OR gleich geregelt ist. 

Achtung: Wenn ein Club die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben nicht entrichtet, muss er die entsprechende Entschädigung als Spesenposten deklarieren bzw. begründen können, da sonst mit einer nachträglichen Erhebung der Beiträge zu rechnen ist. Einige Regionalverbände verpflichten die Clubs, eine allfällige Entrichtung von Pauschalspesen an die Trainer zu melden.
Mehr Informationen für Clubs vom FVRZ zu Meldung von Trainern mit Pauschalspesen hier.

Weitere Informationen zum Thema Sozialversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Haftpflichtversicherung 
Diese Versicherung deckt Schäden, welche der Club bzw. seine Mitglieder im Rahmen der Clubaktivitäten Dritten gegenüber verursachen. Beispiel: Eine Fensterwand in einer öffentlichen Turnhalle wird durch ein Missgeschick anlässlich eines Clubtrainings beschädigt. Die Clubhaftpflichtversicherung erstreckt sich sowohl auf die statutarischen Aktivitäten des Fussballclubs wie auch auf die Organisation und Durchführung von Anlässen, die normalerweise periodisch stattfinden. Besitzt der Club ein eigenes Clubhaus, ist er auch als Eigentümer haftpflichtig (Werkhaftpflicht) und muss entsprechend versichert sein. 

Tipp: Schliessen Sie bei Grossanlässen, die den Rahmen der üblichen Clubtätigkeiten sprengen, eine spezielle Veranstaltungsversicherung ab. 

Sachversicherung 
Unter diesen Begriff fallen die Gebäudeversicherung (falls ein Fussballclub Eigentümer von Immobilien ist, also z. B. ein eigenes Clubhaus besitzt) und die Mobiliarversicherung (für das Clubinventar, z. B. EDV-Anlage, Sportgeräte). Versicherbar sind Feuer-, Elementar-, Wasser- und Diebstahlschäden. Zusätzlich können auch Glasbruchschäden eingeschlossen werden. 

Tipp: Vergessen Sie nicht, alle Materialien stets zum Neuwert zu versichern sowie die Versicherungssumme alle drei bis fünf Jahre oder bei grösseren Neuanschaffungen zu überprüfen bzw. anzupassen, damit keine Unter-/Überdeckung entsteht. 

Rechtsschutzversicherung 
Diese Versicherung schützt den Club vor Kosten, die durch Gerichtsverfahren entstehen können. 

Fahrzeugversicherung 
Übliche Versicherung für Fahrzeuge, die zum Tragen kommt, wenn der Club zum Beispiel einen eigenen Mannschaftsbus besitzt. Sie deckt Haftpflicht (obligatorisch), Kasko und Insassenunfall.  

 

 

zurück