Pflichten des Verbandes und der Vereine

Beiträge 
Neben den Umtriebsgebühren, Bussen und Kursbeiträgen muss ein Verein die folgenden grundlegenden Jahresgrundbeiträge entrichten: 

An den Regionalverband: 

  • Mitgliederbeitrag pro Club (Ligazugehörigkeit) 
  • Mitgliederbeitrag pro gemeldete Mannschaft 
  • Mitgliederbeitrag pro gemeldete/n Spieler/in 
  • Administrativbeitrag pro Club 
  • Administrativbeitrag pro gemeldete Mannschaft

An den SFV (gemäss Statuten): 

  • Mitgliederbeitrag pro Club (Ligazugehörigkeit) 
  • Mitgliederbeitrag pro gemeldete/n Spieler/in 
  • Mitgliederbeitrag in der Abhängigkeit der Anzahl Anmeldungen/Mutationen (Spieler/innen)* 

* = z. b. Neuanmeldung von Spielern/Spielerinnen 

Boykottanträge 
Grundsatz gemäss SFV-Statuten: 

Wer mit der Erfüllung finanzieller, auf Vorschriften oder Beschlüsse der zuständigen Instanz beruhender Verpflichtungen gegenüber dem Verband, einer Abteilung, einer Region oder einem Club mehr als drei Monate im Verzug ist, wird auf Antrag bis zu drei Jahre boykottiert. 

Boykotte gegen Clubmitglieder: 

Die Clubs können einen Boykott eines Clubmitgliedes aufgrund unsportlichen Verhaltens oder wegen Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Club beantragen. Der Boykott bedeutet für das betroffene Clubmitglied das generelle Verbot der Teilnahme an sämtlichen Verbands- und Freundschaftsspielen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Ausübung jeglicher Tätigkeit in einem Club oder einer Verbandsbehörde. Der finanzielle Boykott kann nur für Forderungen (Mitgliederbeiträge oder andere statutarische Beiträge; persönliche Bussen der verschiedenen Verbände, sofern die Clubstatuten die Überwälzung vorsehen) verlangt werden, die seit maximal zwölf Monaten bestehen. Ergänzende Informationen finden sich unter (Rubrik Spielerkontrolle - Boykottverfahren). 

Boykotte gegen Clubs: 

Gegen einen Club kann auf Antrag der zuständigen Behörde ein Boykott ausgesprochen werden, wenn dieser mit der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verband, einer Abteilung, einer Region oder einem anderen Club in Verzug ist. Der Boykott bedeutet für den betroffenen Club einen Ausschluss sämtlicher Mannschaften von der Teilnahme an sämtlichen Verbands- und Trainingsspielen sowie an jeder anderen vom Verband, einer Abteilung oder einem Regionalverband organisierten Veranstaltung. 

Anträge: 

Ein Boykottantrag ist schriftlich an die Kontroll- und Strafkommission des SFVs zu richten (» Muster Gesuch). Dieser muss detailliert begründet sein. Handelt es sich um einen Boykottantrag wegen Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen, muss der Antrag eine detaillierte Aufstellung der geschuldeten Beträge enthalten. Weiter ist eine Kopie der Mahnung/en (Einschreibebrief) beizulegen. Vergessen Sie nicht, bei einem Antrag gegen ein Clubmitglied dessen genaue Personalien und Adresse anzugeben. 

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