Generalversammlung

Alle Jahre wieder findet die Generalversammlung (GV) statt. Sie ist das höchste Gremium des Clubs und unterscheidet sich klar von einer sportlichen Veranstaltung. Stellen Sie sich für deren Vorbereitung dennoch die gleichen Fragen wie beim Brainstorming für das Rahmenprogramm einer Sportveranstaltung. Vor allem: Unterschätzen Sie auch hier den Zeitaufwand für die Vorbereitung nicht. 
Damit eine GV speditiv und juristisch korrekt durchgeführt werden kann, muss ein Vorstand die einzelnen Traktanden gut vorbereiten und sich auf verschiedene Reaktionen der Versammlung gefasst machen. Das vorgängige Durchspielen unterschiedlicher Szenarien stärkt das Auftreten und die Sicherheit der Versammlungsleitung. Die Leitung der GV obliegt im Normalfall dem Clubpräsidenten/der Clubpräsidentin. Bei bestimmten Traktanden sollte die Leitung an einzelne Vorstandsmitglieder delegiert werden, insbesondere die Wiederwahl des Präsidenten/der Präsidentin. 

Gesetzliche und statutarische Vorschriften 

  • Die GV wird vom Vorstand einberufen. 
  • Wer die Versammlung leitet, ist in den Statuten geregelt. Fehlt ein entsprechender Artikel, obliegt die Versammlungsleitung dem Vorstand. 
  • Der/die Versammlungsleiter/in (VL) sorgt für eine speditive, sachgemässe, gesetzes- und statutenkonforme Erledigung der Geschäfte. 
  • Der/die VL hat alle Befugnisse und Rechte, um einen ordnungsgemässen Ablauf sicherzustellen und durchzusetzen. 
  • Der/die VL leitet die Diskussionen, erteilt das Wort und spricht Ordnungsmassnahmen aus (z. B. Ordnungsaufruf, Wortentziehung, Saalverweis an Störenfriede). 
  • Der/die VL kann im Sinne eines effizienten Versammlungsablaufes eine Redezeitbeschränkung vorschlagen.  
  • Der/die VL muss sich unparteiisch verhalten, kann sich aber an Sachdiskussionen beteiligen und den Standpunkt des Vorstandes vertreten. 
  • Bei Wahlen stellt der/die VL die Frage an die Gewählten, ob sie das Amt annehmen. 
  • Der/die VL schliesst die Versammlung. 
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