Untersektion

Eine Untersektion ist im rechtlichen Sinne nicht Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und des Regionalverbandes. Sie hat somit gegenüber diesen beiden Verbänden weder eigene Rechte noch Pflichten. Ihr Ansprechpartner für die zuständigen Behörden ist in allen Belangen der Hauptclub, dem sie angehört. Die Mitglieder der Untersektion müssen zwingend auch Mitglieder des Hauptclubs sein, der seinerseits Mitglied des Fussballverbandes (SFV/Regionalverband) ist, um auf diese Weise eine lückenlose Unterstellung unter die Statuten/Reglemente und die Gerichtsbarkeit des Fussballverbandes (SFV/Regionalverband) zu gewährleisten.

Tipp: Regeln Sie die Zusammenarbeit mit einer Untersektion in einem schriftlichen Vertrag. Empfehlenswert ist es, folgende Punkte darin zu integrieren: 

  • Spielermutationen erfolgen ausschliesslich über den Hauptclub.
  • Ordentliche Beiträge werden durch den Hauptclub auch bei den Mitgliedern der Untersektion eingefordert. 
  • Es ist genau zu definieren, was die Untersektion bzw. deren Mitglieder noch zusätzlich bezahlen müssen (z. B. Bussen aus Verwarnungen). 
  • Die Untersektion hat dem Hauptclub ihre Jahresrechnung zur Revision vorzulegen. 
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