Jahresbericht 2015 - page 15

Der Zentralvorstand
Der Zentralvorstand (ZV) des SFV setzt sich zusammen aus
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dem Zentralpräsidenten,
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den drei Abteilungspräsidenten und
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je einem weiteren Mitglied jeder Abteilung.
Der Zentralvorstand vertritt den Schweizerischen Fussballverband
gegen aussen. Er übt in allen Belangen die Aufsicht über die SFV-
Tätigkeit aus und hat alle Befugnisse, die rechtlich oder statuta-
risch nicht einem anderen Organ oder einer ständigen Kommission
zustehen.
Präsidiert wird der Zentralvorstand von SFV-Zentralpräsident Peter
Gilliéron.
Als Vizepräsidenten amten in diesem Berichtsjahr:
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Heinrich Schifferle (Präsident Swiss Football League),
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Romano Clavadetscher (Präsident Erste Liga),
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Paul Krähenbühl/Dominique Blanc (Präsident Amateur Liga).
Die weiteren Mitglieder des Zentralvorstands mit Stimmrecht sind
im Berichtsjahr 2015:
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Giancarlo Dazio/Bernhard Heusler (Swiss Football League),
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Philippe Hertig (Erste Liga, Verantwortlicher Finanzen),
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Peter Hofstetter (Amateur Liga, Verantwortlicher Vereinsent-
wicklung).
Beratend, jedoch ohne Stimmrecht nehmen an den Sitzungen des
Zentralvorstands teil:
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Alex Miescher (SFV-Generalsekretär),
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Laurent Prince (Technischer Direktor),
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Peter Stadelmann (Delegierter der Nationalteams),
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Marco von Ah (Leiter Kommunikation).
Der Verbandsrat
Der 25-köpfige Verbandsrat des SFV besteht aus
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sieben Mitgliedern des Zentralvorstands und
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je sechs Mitgliedern der drei Abteilungen des SFV.
Der Generalsekretär, der Technische Direktor und der Leiter Kom-
munikation des SFV nehmen an den Sitzungen des Verbandsrats
mit beratender Stimme teil. Die Präsidenten der ständigen Kommis-
sionen können zu den Verhandlungen eingeladen werden, sie haben
jedoch kein Stimmrecht.
Die Einberufung zur Sitzung des Verbandsrats erfolgt durch den
Zentralvorstand. Jährlich finden mindestens zwei ordentliche Ver-
sammlungen statt, eine im Frühjahr und eine im Herbst. Der Zen-
tralvorstand kann je nach Notwendigkeit oder auf Antrag eines
Abteilungskomitees den Verbandsrat zu ausserordentlichen Ver-
sammlungen einberufen.
Das Rekursgericht
Das Rekursgericht setzt sich zusammen aus
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dem Präsidenten,
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drei Vizepräsidenten,
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zwölf Richtern,
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neun Suppleanten und
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sechs bis neun Gerichtsschreibern.
Es spricht Recht in der Besetzung von drei oder fünf Mitgliedern.
Der Präsident kann einzelrichterlich entscheiden, wenn ihm die
Sach- und Rechtslage eindeutig oder eine besondere Dringlichkeit
geboten erscheint.
Die Finanzkommission
Die Finanzkommission setzt sich zusammen aus
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dem Präsidenten und
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fünf Mitgliedern.
Deren Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung des SFV.
Jede Abteilung schlägt zwei fachlich ausgewiesene Mitglieder vor.
Die Finanzkommission konstituiert sich selbst.
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