Jahresbericht 2015 - page 16

Die Swiss Football League
Die Geschichte der Swiss Football League (SFL) beginnt 1933. In
Vevey am Genfersee wurde die damalige National-Liga als eine von
drei eigenständigen Abteilungen des Schweizerischen Fussballver-
bands (SFV) gegründet. Nach 70 Austragungen der Meisterschaft in
der National-Liga A und ab 1944 in der National-Liga B beschlossen
die Klubvertreter im Juni 2003 die Umwandlung der National-Liga in
die Swiss Football League (SFL) mit Landesmeisterschaften in der
Super League als höchster Liga und Challenge League als zweit-
höchster Spielklasse der Schweiz. Als dritte Kraft neben der Ersten
Liga und der Amateur Liga ist die SFL somit verantwortlich für die
Organisation und die Durchführung der Profifussball-Meisterschaf-
ten in den beiden höchsten Schweizer Spielklassen, der Raiffeisen
Super League (RSL) und der Brack.ch Challenge League (BCL).
Seit November 2011 ist Heinrich Schifferle Präsident und Delegierter
des Komitees der SFL. Der Winterthurer wurde am 20. November
2015 anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der Liga für
ein weiteres Jahr in seinemAmt bestätigt. Auch alle bisherigen Komi-
teemitglieder wurden für ein weiteres Jahr ins 9-köpfige Gremium
gewählt: Jean Claude Donzé (Stellvertreter des Präsidenten), Roger
Bigger (Finanzchef), Ancillo Canepa, Dölf Früh, Bernhard Heusler,
Alain Kappeler, Peter Stadelmann und Claudio Sulser.
Die Geschäftsleitung der SFL bilden Claudius Schäfer (CEO), Marc
Juillerat (Head of Legal Services and Licensing, Stellvertreter des
CEO), Roger Müller (Head of Media and Marketing), Dominique
Huber (Head of Safety and Security) und Silvano Lombardo (Head
of Competition and Operations).
Die SFL bezweckt die Förderung des Nicht-Amateur-Fussballs
sowie des Junioren-Spitzenfussballs und bildet zusammen mit ihren
20 Mitgliedklubs das starke Rückgrat des Schweizer Klubfussballs.
Sitz der SFL ist Muri bei Bern (Haus des Schweizer Fussballs).
Organe der SFL sind die Generalversammlung, das Komitee, das
Kontrollorgan und die Rechtsanwendungsbehörden. Die Statuten
der SFL unterscheiden zwischen Rechtsanwendungsbehörden,
deren Befugnisse in besonderen, von der Generalversammlung zu
genehmigenden Reglementen umschrieben werden, und Behörden
mit beratender Funktion ohne Organeigenschaft.
In der Raiffeisen Super League (RSL) kämpfen jede Saison zehn
Teams um den Titel des offiziellen Schweizer Fussballmeisters und
um Plätze in den europäischen Wettbewerben. Die Klubs müssen
die strengen, von der SFL adaptierten Lizenzierungsvorschriften
der UEFA erfüllen. Die letztplatzierte Mannschaft steigt Ende Sai-
son direkt in die Brack.ch Challenge League (BCL) ab. Der Sieger
der zweithöchsten Liga steigt direkt in die RSL auf, sofern er die
wirtschaftlichen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraus-
setzungen gemäss den SFL-Reglementen erfüllt.
In der BCL wird seit der Saison 2012/13 mit 10 Teams gespielt (vor-
her 16). Der Meister steigt direkt in die RSL auf, die letztplatzierte
Mannschaft muss den Gang in die Promotion League antreten. Der
erstklassierte Verein der Promotion League steigt in die BCL auf,
sofern er die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt und die
erforderliche Lizenz für die Folgesaison frühzeitig beantragt und
zugesichert bekommen hat.
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