Jahresbericht 2015 - page 14

Die Abteilungen
Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation
des nationalen Fussballs. Er repräsentiert 335000 Fussballerinnen
und Fussballer. Damit ist der SFV einer der mitgliederstärksten
Sportverbände der Schweiz.
Dem SFV unterstehen diese drei Abteilungen:
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Swiss Football League (SFL)
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Erste Liga (EL)
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Amateur Liga (AL)
Die Klubs gehören jener Abteilung an, in und mit der sie gemäss
Wettspielreglement mit ihrer ersten Mannschaft die Meisterschaft
bestreiten. Die Klubs der Swiss Football League (SFL) gehören dem
Nicht-Amateurfussball an. Die Klubs der Ersten Liga (EL) und der
Amateur Liga (AL) sind Teil des Amateurfussballs.
Die drei Abteilungen des SFV besitzen eigene Rechtspersönlichkeit
und eigene, von ihnen selbst eingesetzte Organe. Sie haben das
Recht, Vermögen zu äufnen und darüber im Rahmen der allgemei-
nen Ziele des Verbandes frei zu verfügen. Im Falle der Auflösung
einer Abteilung geht deren Vermögen an den Verband.
Die Jahresrechnungen der Abteilungen unterliegen der Einsicht-
nahme durch die Finanzkommission des SFV, unter Vorbehalt des
speziellen Status der Swiss Football League. Die Abteilungen sind
berechtigt, von ihren Mitgliedern ordentliche und ausserordentliche
Beiträge zu verlangen.
Die Organe
Der Schweizerische Fussballverband kann für die Erfüllung seiner
Aufgaben, Rechte und Pflichten auf folgende Organe zurückgreifen:
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Delegiertenversammlung
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Verbandsrat
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Zentralvorstand
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Rekursgericht
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Finanzkommission
Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung (DV) des SFV setzt sich aus 101 Mit-
gliedern zusammen:
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28 Delegierte der Swiss Football League (SFL)
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26 Delegierte der Ersten Liga (EL)
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47 Delegierte der Amateur Liga (AL)
Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Wählbarkeit und die Dauer
des Mandats der Delegierten werden durch die Abteilungen gere-
gelt. Die Delegiertenversammlung wird durch den Zentralvorstand
einberufen. Die ordentliche DV findet alle zwei Jahre statt, eine
ausserordentliche DV wird ebenfalls vom Zentralvorstand einberu-
fen, wenn er dies für nötig erachtet oder wenn eine Abteilung oder
ein Fünftel der Mitglieder es verlangt.
Die Delegiertenversammlung des SFV wählt alle zwei Jahre
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den Zentralpräsidenten und
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je ein Mitglied jeder Abteilung für den Zentralvorstand (ZV).
Die Abteilungspräsidenten gehören dem Zentralvorstand ex officio
an. Sie können sich bei Verhinderung durch ein Mitglied ihres Komi-
tees an Sitzungen des ZV vertreten lassen.
Ein vom SFV vorgeschlagenes Mitglied des Exekutiv-Komitees der
FIFA und/oder der UEFA ist vom Wahltag an bis zu seinem Aus-
scheiden aus diesen Behörden Mitglied ad personam des Zentral-
vorstands des SFV.
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