Krisenmanagement

Krisensituationen treten meistens überraschend ein und können die unmittelbar beteiligten Personen überfordern. In solchen Fällen ist das Verhalten der Clubführung von höchster Bedeutung, da der Club in schwierigen Situationen vermehrter Kritik von innen und aussen ausgesetzt ist. Jedes Vorstandsmitglied und alle Funktionäre des Clubs sollten deshalb auf das Verhalten in Krisenfällen und das Interventionsschema des SFV vorbereitet sein oder auf entsprechende Unterlagen zurückgreifen können.
In einem Fussballclub können unter anderem folgende Krisensituationen entstehen:

  • Unerwarteter Ausfall von Führungspersonen bei wichtigen Anlässen
  • Markante Führungsfehler mit Folgen (Streit, Beschuldigungen, Rücktritte usw.)
  • Unfälle/Todesfälle
  • Vermisstmeldung
  • Suizid
  • Fehlhandlungen gegenüber Kindern/Jugendlichen oder anderen Mitgliedern
  • Sexuelle Vergehen
  • Betrugsdelikte, Diebstahl

Zerstörung von Gebäuden, Einrichtungen (Brand, Explosion, Unwetter usw.) 

Vorgehen bei Krisenfällen
Handeln nach innen (je nach Fall unterschiedlich zu handhaben)

  • Ruhe bewahren
  • Nötige Hilfsmassnahmen einleiten (z. B. Rettung alarmieren bzw. Polizei verständigen)
  • Beratungstelefon der Pro Juventute kontaktieren: Tel. 058 618 80 80
  • Engste Angehörige informieren
  • Clubführung aufbieten
  • Orientierungsraster ausfüllen: 
  1. Was ist passiert?
  2. Wann ist es passiert?
  3. Wo ist es passiert? 
  4. Wer ist betroffen? Wer hat etwas mitbekommen (Zeugen)?
  5. Ausmass des Schadens?
  6. Welche Massnahmen wurden bereits eingeleitet? Wurde nach dem Interventionsschema des SFVs vorgegangen?  
  7. Wurde das Beratungstelefon der Pro Juventute genutzt? Adressen, Telefonnummern und Erreichbarkeit der zuständigen und beteiligten Personen? 
  • Krisensitzung der Clubführung: 
  1. Orientierung über das Geschehene gemäss Raster 
  2. Falls dringlich, Einleiten weiterer Sofortmassnahmen
  3. «Krisenmanager» bestimmen
  4. Analyse des Falles: Ursache, Ausmass, Folgen
  5. Je nach Fall Fachpersonen beiziehen
  6. Zusammenarbeit mit aufgebotenen Rettungseinheiten, Polizei, Untersuchungsrichter, Fachpersonen usw. absprechen 
  7. Weiteres Vorgehen festlegen: insbesondere Betreuung und Schutz von Opfern und Angehörigen (Vorstandsdelegation einsetzen), Kommunikation nach innen und aussen, Aufträge und Verhalten der einzelnen Vorstandsmitglieder bzw. Funktionäre, Information Versicherung, Beizug Anwalt usw. 
  8. Sprachregelung vereinbaren, Sprecher bestimmen 
  9. Wer muss wann über was informiert werden?
  10. Termin der nächsten Krisensitzung festlegen 
  • Informieren nach innen (gemäss Beschluss) 
  • Nur Tatsachen, gesicherte Fakten kommunizieren, keine Spekulationen 
  • Folgesitzungen: Massnahmen für die weitere Behandlung der Krisensituation beraten und beschliessen, je nach Fall Fachpersonen beiziehen 
  • Kommunikation nach innen und aussen sicherstellen

Handeln nach aussen (je nach Fall unterschiedlich zu handhaben):
Wichtig: In grösseren Krisenfällen führt kaum ein Weg an den Medien vorbei, denn diese sind dann sehr schnell vor Ort. 

  • Medienkontakte: einen Sprecher ernennen; alle andern haben gegenüber den Medien Schweigepflicht 
  • Informationsgehalt gemäss Beschluss an der Krisensitzung 
  • Nur Tatsachen und gesicherte Fakten kommunizieren ‒ keine Spekulationen 
  • Auf laufende Untersuchung hinweisen 
  • Alle Medien strikt gleich behandeln 
  • Informieren, wann mit nächsten Informationen zu rechnen ist 

Verhalten bei Führungskrise

Führungskrisen im Sinne von Unstimmigkeiten bzw. Streit im Vorstand sollten immer zuerst im eigenen Gremium behandelt werden.
Bei länger anhaltenden Krisen empfiehlt sich der Beizug einer Fachperson, welche im Sinne eines Coachings hilft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Zu langes Warten verschlimmert die Situation, was sich negativ auf den Club auswirken kann. 

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