Namensänderung

Das Gesuch für eine Namensänderung müssen Sie bis spätestens am 31. Dezember der laufenden Saison an Ihren regionalen Fussballverband richten (» Muster Gesuch), damit die Änderung rechtzeitig auf die folgende Saison vorgenommen werden kann. Der Regionalverband prüft Ihr Gesuch und leitet das Einverständnis bzw. die Empfehlung an den Schweizerischen Fussballverband (SFV) weiter. Dem Gesuch ist das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung mit dem entsprechenden Beschluss (Anzahl Ja-/Nein-Stimmen) und die neuen Statuten (in zweifacher Ausführung) beizulegen.
Gemäss den Bestimmungen des SFVs muss eine Namensänderung detailliert begründet werden. Die Gründe müssen im Protokoll der Generalversammlung ausführlich beschrieben sein. 

Achtung: Gemäss SFV-Statuten muss ein Club seinen Namen ändern, falls dieser zu Verwechslungen mit einem anderen Club des SFVs führen könnte. Weiter ist zu beachten, dass Firmennamen für einen Fussballclub nicht verwendet werden dürfen. 

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